Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe April 2024:
- Bedeutende BFH-Entscheidungen 2024 BFH stellt relevante anhängige Verfahren im Jahresbericht vor
- Meldepflichten bei Schenkungen/Erbschaften Meldepflichten bleiben bei Erben und Beschenkten oft unbeachtet
- Baupreisindices 2024 Finanzverwaltung veröffentlicht Indexwerte für 2024
- Einkommensteuererklärung 2023 Welche neuen Vordrucke es für die Steuererklärung 2023 gibt
- Jahresabschluss 2023 Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit Archivierungspflichten bilden
- Abfindungszahlungen nach Wegzug Nationale Regelung des § 50d Abs. 12 Einkommensteuergesetz gilt auch rückwirkend
- Zuwendungsempfängerregister und elektronischer Spendennachweis Elektronisches Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern steht zum Abruf zur Verfügung
Bargeld-Obergrenzen
Bargeld-Obergrenzen
Obergrenzen für Bargeldzahlungen gibt es aktuell u. a. in Griechenland (€ 500,00) oder in Kroatien (€ 15.000,00). In Deutschland gilt aktuell ab € 10.000,00 eine Ausweis- und Nachweispflicht für die Herkunft des Geldes.
EU-Regelung
EU-Parlament und EU-Rat haben sich Mitte Januar 2024 auf ein Verbot von Barzahlungen über € 10.000,00 in allen Mitgliedstaaten geeinigt. Bargeschäfte darüber sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Zudem sollen bereits ab Barzahlungen von € 3.000,00 die Daten der Käuferinnen und Käufer für spätere Rückverfolgungszwecke erfasst werden. Die EU-weite Einführung von Bargeld-Obergrenzen geht zurück auf einen Vorschlag der EU-Kommission zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Umgehung von Sanktionen. Die Obergrenze soll es Kriminellen erschweren, große Bargeldsummen zu bewegen. Die Bargeld-Obergrenze gilt nur innerhalb der EU-Staaten, nicht beispielsweise für die Schweiz.
Stand: 27. März 2024