Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe August 2024:
- Vorsicht Nießbrauchfalle Bundesfinanzhof/BFH entscheidet über aktuellen Nießbrauchfall
- Weitere Bürokratieentlastung Ergänzungen zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
- Einkommen- und Erbschaftsteuer BFH-Urteil zur Bestimmung des maßgeblichen Begünstigungszeitraumes
- Bekanntgabe bei widerrufener Empfangsvollmacht BFH-Urteil zur Bekanntgabe von Steuerbescheiden bei erloschener Vollmacht
- Zustellung von Verwaltungsakten Verlängerung der Zustellungsfiktion
- Wegzugsbesteuerung Wegzugsbesteuerung entfällt bei tatsächlicher Rückkehr
- Datensammlung Steuer 2024 Bundesfinanzministerium veröffentlicht umfangreiche Datensammlung
Zweitwohnungssteuer
Der Fall
Ein Steuerpflichtiger mietete eine Zweitwohnung in München. Die Zweitwohnungssteuer wollte er zusätzlich zu den der Abzugsbeschränkung unterliegenden Mehraufwendungen geltend machen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes/EStG unterliegen Aufwendungen für die Nutzung der Zweitwohnung (Miete, Mietnebenkosten usw.) einer Abzugsbeschränkung von € 1.000,00 im Monat.
BFH-Urteil
Der Bundesfinanzhof/BFH hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer generell zu den Aufwendungen für die Nutzung zählen und daher unter die Abzugsbeschränkung fallen (Urteil vom 13.12.2023, VI R 30/21, veröffentlicht am 4.4.2024).
Stand: 28. Juli 2024