ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe Februar 2025:

Nießbrauch 2025

Nießbrauch 2025

Nießbrauch

Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: RioPatuca Images - stock.adobe.com

Autor

Webdesign by atikon, Linz, Werbeagentur
ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH work Alfred-Nobel-Allee 37 66793 Saarwellingen Deutschland work www.ALTundKollegen.de
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 www.atikon.com 48.260229 14.257369