Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe März 2025:
- Standortranking 2025 Stiftung Familienunternehmen veröffentlicht Länderindex 2025
- Vorabpauschale für Investmentfonds 2026 Bundesfinanzministerium veröffentlicht Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2025/2026
- Einkommensteuererklärung 2024 Für die Einkommensteuererklärung 2024 gelten kürzere Abgabefristen
- Geringwertige Wirtschaftsgüter schaffen Investitionsabzugsbetrag ermöglicht schnellere Abschreibung von Wirtschaftsgütern
- Auslandspauschalen 2025 Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland
- Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz BMF veröffentlicht Referentenentwurf
- Vervielfältiger für 2025 Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen

Bilanzoffenlegung 2023
Unternehmensregister
Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse regelmäßig im Unternehmensregister zu bilanzieren. Hierzu müssen die Daten dem das Unternehmensregister führenden Bundesanzeiger-Verlag elektronisch übermittelt werden (www.unternehmensregister.de). Die Einreichungsfrist beträgt im Normalfall ein Jahr, d. h. Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.2023 wären spätestens zum 31.12.2024 dem Betreiber des Bundesanzeigers zuzusenden.
Gnadenfrist bis 1.4.2025
Alljährlich gewährt das Bundesamt für Justiz/BMJ sogenannte „Schonfristen“. Nach einer Presseveröffentlichung des Bundesamts für Justiz (www.bundesjustizamt.de) vom 16.12.2024 wird die Behörde für die verspätete Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2023 vor dem 1.4.2025 keine Ordnungsgeldverfahren nach § 335 Handelsgesetzbuch/HGB einleiten. Das BMJ will mit der Schonfrist unter Bezug auf die „anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen“ berücksichtigen.
Stand: 25. Februar 2025