ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe März 2025:

Auslandspauschalen 2025

Auslandspauschalen 2025

Auslandsreisen

Für beruflich bedingte Auslandsreisen berücksichtigen die Finanzbehörden Mehraufwendungen für Verpflegung regelmäßig als Werbungskosten/Betriebsausgaben. Das Bundesfinanzministerium/BMF veröffentlicht alljährlich aktualisierte anwendbare Pauschbeträge. Für 2025 gelten die im BMF-Schreiben vom 2.12.2024 (IV C 5 - S 2353/19/10010 :006) veröffentlichten Pauschsätze. Erstmalig in die Übersicht 2025 eingefügt wurden Pauschbeträge für Bhutan, Indien/Bangalore, Japan/Osaka, Liberia sowie die Türkei/Ankara.

Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug

Die in der Übersicht zu dem BMF-Schreiben aufgeführten Pauschbeträge für Übernachtungskosten können ausschließlich für eine lohnsteuerfreie Arbeitgebererstattung angewendet werden, nicht aber für den tatsächlichen Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug (R 9.7 Absatz 3 Lohnsteuerrichtlinien/LStR, R 4.12 Einkommensteuerrichtlinien/EStR). Die Pauschbeträge können außerdem für die Geltendmachung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland verwendet werden.

Stand: 25. Februar 2025

Bild: HNFOTO - stock.adobe.com

Autor

Webdesign by atikon, Linz, Werbeagentur
ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH work Alfred-Nobel-Allee 37 66793 Saarwellingen Deutschland work www.ALTundKollegen.de
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 www.atikon.com 48.260229 14.257369