Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2024:
- Jahressteuergesetz 2024 BMF veröffentlicht 243-seitigen Referentenentwurf für umfassende Steueränderungen
- Betriebsveranstaltungen Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltung auch bei nur eingeschränkter Teilnahme zulässig
- Unrichtiger Steuerausweis Neue EuGH-Rechtsprechung zur unrichtig ausgewiesenen Umsatzsteuer
- Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt Verbindliche Auskünfte vom Finanzamt einholen
- Ferienjobs Tipps für die richtige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
- Initiative FASTER EU-Rat macht Weg frei für ein schnelleres Verfahren zur Entlastung von Doppelbesteuerung
- Buchführungsdaten-Schnittstelle Diskussionsentwurf für neue Buchführungsdatenschnittstellenverordnung
Doppelte Haushaltsführung
Der Fall
Ein Steuerpflichtiger unterhielt seine Hauptwohnung (Familienwohnung) ca. 30 km entfernt von seiner Arbeitsstätte. Er mietete sich zusätzlich in 1 km Entfernung von der Arbeitsstätte eine Zweitwohnung und wollte hierfür Mehraufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an, da es dem Steuerpflichtigen zuzumuten war, von der 30 km entfernten Hauptwohnung zu seiner Tätigkeitsstätte zu fahren.
Urteil FG-Münster
Das Finanzgericht/FG Münster folgte dem Finanzamt (Urteil vom 6.2.2024, 1 K 1448/22 E). Auch nach Ansicht des FG war die Fahrstrecke von der Hauptwohnung zumutbar. Die Einwendungen des Steuerpflichtigen, die Fahrzeit würde bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel mehr als 2 Stunden dauern, ließen die Richter nicht zu. Denn der Kläger nutzte ausschließlich seinen Firmenwagen.
Stand: 26. Juni 2024