ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe März 2024:

Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Mit Wohn-Riester Heizung sanieren

Wohn-Riester

Unter einer „Riester-Rente“ wird ein privates Altersvorsorgesparen mittels bestimmter Kapitalmarktprodukte verstanden. Die Beitragsleistungen werden hierbei zweifach steuerlich gefördert: Sie unterliegen einem besonderen Sonderausgabenabzug (§ 10a Einkommensteuergesetz/EStG) und außerdem werden auf die Sparbeiträge progressionsunabhängige Altersvorsorgezulagen gewährt (§§ 79ff. EStG). Das hiermit gebildete und geförderte Kapital kann nach Maßgabe des § 92a EStG auch für die Finanzierung einer Wohnung wendet werden (sogenannte Wohn-Riester-Förderung).

Klimafreundliche Heizung

Zulageberechtigte, die über eine selbst genutzte Wohnimmobilie verfügen, können mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1.1.2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen/ZfA der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.

Stand: 26. Februar 2024

Bild: Kassiopeia - stock.adobe.com

Autor

Webdesign by atikon, Linz, Werbeagentur
ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH work Alfred-Nobel-Allee 37 66793 Saarwellingen Deutschland work www.ALTundKollegen.de
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 www.atikon.com 48.260229 14.257369