Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe März 2024:
- Mehr Bürokratieentlastung Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
- Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024
- Wirtschafts-Identifikationsnummer Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024
- Vorabpauschale für Investmentfonds 2024 Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten
- Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
- Arbeitslohnbesteuerung Finanzverwaltung veröffentlicht neues BMF-Schreiben
- Umzugspauschalen 2024 Neue Pauschsätze ab 1.3.2024
Mit Wohn-Riester Heizung sanieren
Wohn-Riester
Unter einer „Riester-Rente“ wird ein privates Altersvorsorgesparen mittels bestimmter Kapitalmarktprodukte verstanden. Die Beitragsleistungen werden hierbei zweifach steuerlich gefördert: Sie unterliegen einem besonderen Sonderausgabenabzug (§ 10a Einkommensteuergesetz/EStG) und außerdem werden auf die Sparbeiträge progressionsunabhängige Altersvorsorgezulagen gewährt (§§ 79ff. EStG). Das hiermit gebildete und geförderte Kapital kann nach Maßgabe des § 92a EStG auch für die Finanzierung einer Wohnung wendet werden (sogenannte Wohn-Riester-Förderung).
Klimafreundliche Heizung
Zulageberechtigte, die über eine selbst genutzte Wohnimmobilie verfügen, können mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1.1.2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen/ZfA der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.
Stand: 26. Februar 2024