Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe Mai 2024:
- Wachstumschancengesetz I Überblick über die vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Steuerneuregelungen bei der Einkommensteuer
- Automatischer Informationsaustausch BFH hält Finanzkonten-Austausch für verfassungsgemäß
- Veräußerung eines Teilgrundstücks Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Verkauf eines zu Wohnzwecken dienenden Teilgrundstücks
- Grunderwerbsteuerfreie Nachlassteilung Voraussetzungen zur Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG
- Steuerfreie Kaufkraftzuschläge 2024 BMF veröffentlicht Tabelle der steuerfreien Kaufkraftzuschläge bei Auslandsentsendung
- Kassen-Nachschau Kassen-Nachschauen als eines der primären Prüfungsfelder der Finanzverwaltung
- Corona-Schlussabrechnungen Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
Wachstumschancengesetz II
Einkommensteuer
Folgende im Gesetzentwurf enthaltene Neuerungen wurden vom Vermittlungsausschuss nicht übernommen:
- Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von € 1.000,00
- Anhebung der Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800,00 auf € 1.000,00 sowie die geplanten Regelungen zum Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter
- Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand sowie des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von € 110,00 auf € 150,00
- Erhöhung des Fördersatzes für energetische Sanierungsmaßnahmen (§ 35c EStG)
Gewerbesteuer
Nicht umgesetzt wurde die Abschaffung der Reichweitenbegrenzungen für Hybridelektrofahrzeuge zum Zweck einer nur hälftigen Hinzurechnung der Leasingraten für die Ermittlung des für die Gewerbesteuer maßgeblichen Gewinns (§ 8 Nr. 1 Buchst. d Satz 2 Doppelbuchst. bb GewStG). Nicht übernommen wurden die geplanten Regelungen zum erweiterten Verlustvortrag nach § 10a GewStG.
Umsatzsteuer
Bei der Umsatzsteuer wurde vom Vermittlungsausschuss aus dem Gesetzentwurf die Absenkung des Durchschnittssteuersatzes und der Vorsteuerpauschale für land- und forstwirtschaftliche Umsätze von 9,0 % auf 8,4 % gestrichen. Ohne Änderungen wurden die Regelungen zur obligatorischen Verwendung von e-Rechnungen vom Vermittlungsausschuss übernommen. Erübrigt hat sich wegen der langen Umsetzungsdauer die geplante Gesetzesänderung über das vorzeitige Auslaufen der befristeten ermäßigten Umsatzsteuer für Gas- und Wärmelieferungen.
Stand: 28. April 2024