Steuernews für Mandanten
Ausgabe:
Weitere Artikel der Ausgabe November 2024:
- Neue Förderung für Elektroautos Förderung der Automobilindustrie im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung
- Erhaltungsrücklagen bei Vermietung Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025 Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an
- Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
- Grundsteuer 2025: Tipps zur richtigen Vorbereitung Grundsteuerreform greift im nächsten Jahr, Gemeinden müssen Hebesätze bis 30.6.2025 festlegen
- Wohneigentumsförderung „Jung kauft Alt“ Attraktive Förderkredite der KfW für junge Familien
- Einspruchsstatistik 2023 Finanzverwaltung veröffentlicht neueste Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023
Verrechnungspreise
Grenzüberschreitende Konzernfinanzierung
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl I 2024, Nr. 108 vom 27.3.2024) wurde eine Verrechnungspreisregelung für Finanzierungsbeziehungen und Finanzierungsdienstleistungen (neue §§ 1 Abs. 3d und Abs. 3e Außensteuergesetz/AStG) eingeführt. Die neuen Vorschriften gelten rückwirkend zum 1.1.2024. § 1 Abs. 3d AStG schreibt eine außerbilanzielle Korrektur des Betriebsausgabenabzugs für Zinsaufwendungen bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen (Darlehen usw.) innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe vor. Absatz 3e beschränkt den Zinsabzug bei sogenannten Durchleitungsdarlehen. Danach zählen Finanzierungsbeziehungen, die innerhalb einer Unternehmensgruppe vermittelt oder weitergeleitet werden, regelmäßig zu den funktions- und risikoarmen Dienstleistungen mit der Folge, dass die Kostenaufschlagsmethode zur Anwendung kommen soll.
Neues BMF-Entwurfschreiben
Die Finanzverwaltung hat jetzt mit Schreiben vom 14.8.2024 die Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 vom 6.6.2023 hinsichtlich der oben genannten Themenbereiche der konzerninternen Finanzierungsbeziehungen angekündigt. Das BMF vertritt darin u. a. die Auffassung, dass für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei Finanzierungsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen eine sachgerechte Abgrenzung der Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit Finanzierungsaktivitäten auf Basis einer Funktions- und Risikoanalyse zu erfolgen hat. Die endgültige Fassung des BMF-Schreibens dürfte nach den erfolgten Stellungnahmen der Verbände veröffentlicht werden.
Stand: 02. November 2024