Steuernews für Mandanten
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Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2024:
- Steuervergünstigungen für E-Fuels-only-Fahrzeuge Bundesregierung plant Steuervergünstigungen auch für E-Fuels-only-Fahrzeuge
- Inflationsausgleichsprämie Letztmalige Möglichkeit einer steuer- und sozialversicherungsfreien Auszahlung bis 31.12.2024
- Forderungsverjährung 2024 Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren
- Aufbewahrungsfristen 2024/2025 Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2024 vernichtet werden können
- Vermögensverwaltergebühren 2024 Kapitalanleger sollten Absetzbarkeit des Transaktionskostenanteils bei all-in-fees nutzen
- Subject-to-tax-Klauseln Verhinderung einer doppelten Nichtbesteuerung bei grenzübergreifenden Sachverhalten
- Handwerkervorauszahlungen 2024 Keine Steuerermäßigung bei Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen in 2025
Sachbezugswerte 2025
Sozialversicherungsentgeltverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2025 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2025 € 333,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,30 (monatlich: € 69,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,40 (monatlich: € 132,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,10).
Unterkunft
Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2025 € 282,00 (= kalendertäglich € 9,40). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres
Stand: 26. November 2024