ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2024:

Sachbezugswerte 2025

Sachbezugswerte 2025

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2025 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2025 € 333,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,30 (monatlich: € 69,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,40 (monatlich: € 132,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,10).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2025 € 282,00 (= kalendertäglich € 9,40). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer- als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres

Stand: 26. November 2024

Bild: gunnar3000 - stock.adobe.com

Autor

Webdesign by atikon, Linz, Werbeagentur
ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH ALT+Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH work Alfred-Nobel-Allee 37 66793 Saarwellingen Deutschland work www.ALTundKollegen.de
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 www.atikon.com 48.260229 14.257369